Anamnese und Diagnostik
Beim ersten Gespräch werden in einem ausführlichen Gespräch mit dem Patienten, den Eltern und Angehörigen die sprachlichen Kompetenzen und die Krankengeschichte erörtert. Aber auch die erste Kontaktaufnahme und das gegenseitige Kennenlernen stehen im Vordergrund.
Anschließend werden in Abhängigkeit vom Störungsbild und Alter des Patienten
Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis, Schreib- und Leseleistungen sowie
Atem-, Stimm- und Schluckfunktionen getestet.
Als Grundlage dienen dabei die Diagnostik des Arztes und die Ergebnisse des Anamnesegespräches.
Therapie
Die Ergebnisse aus Anamnese-und Diagnostik dienen anschließend zu einer individuellen Therapieplanung durch den Logopäden. Der Inhalt einer Therapiestunde setzt sich unter anderem aus spezifischen Übungen, Gesprächen und Anleitung zum selbstständigen Üben zusammen.
Die Angehörigen des Patienten sind immer eingeladen, während der Therapie anwesend zu sein, um einen Einblick in den Therapieverlauf und das Vorgehen der Logopädin zu bekommen.
Beratung
Die Mitarbeit der Angehörigen ist ein wichtiger Bestandteil des Therapieerfolges und daher ist eine ausführliche Aufklärung über Ursache und Auswirkung der logopädischen Störung notwendig. Es wird über Inhalte, Methoden und Vorgehen in der Therapie gesprochen und eine Anleitung zu sprachförderndem Verhalten im Alltag gegeben.
Kosten
Ihre logopädische Behandlung ist eine Kassenleistung, die von einem Arzt verordnet werden muss. Bei Privatpatienten trägt die Privatkasse in der Regel die Kosten.
Ihr Allgemeinmediziner oder Facharzt wird Ihnen, beim Vorliegen einer entsprechenden logopädischen Symptomatik, ein Rezept oder eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Auf der Verordnung vermerkt Ihr Arzt die Therapieanzahl, die Dauer und die Frequenz einer Therapiestunde, sowie das Störungsbild. Auch ein Hörtest und ein Befund der Stimmlippen sollte, je nach Störungsbild, auf der Verordnung notiert sein.
Nach Beendigung der verordneten Therapien erhält Ihr überweisender Arzt einen aussagekräftigen Bericht über Therapieinhalt und –verlauf sowie Empfehlungen für ein weiteres therapeutisches Vorgehen.
Die gesetzlichen Kassen fordern, bei gebührenpflichtigen Patienten, einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% und die Leistung der Rezeptgebühr von 10 Euro. Die Höhe der Summe wird der offiziellen Gebührentabelle der gesetzlichen Krankenkassen entnommen.
Welcher Arzt verordnet Ihr logopädisches Rezept
In Abhängigkeit von Alter und Störungsbild verordnet der entsprechende Arzt Ihr Rezept:
- Allgemeinarzt
- HNO-Arzt
- Internist
- Kieferorthopäde
- Kinderarzt
- Neurologe
- Phoniater